letzte Aktualisierung: 16. Mai 2004

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Aborigines Landrechte
Landrechte der Aborigines
Eine der wichtigsten rechtlichen Fragen der letzten Jahre hat sich um die Problematik der Ansprüche der Aborigines auf Grund und Boden gedreht. Die Thematik erlangte erstmals in den sechziger Jahren mit der Zunahme des Aktivismus seitens der australischen Urbevölkerung Bedeutung. Gleichzeitig verlagerten sich die rechtlichen Ansprüche dieser Bevölkerungsgruppe von der zunächst geforderten Lohngleichheit mit Europäern hin zu Forderungen nach Landrechten über Gebiete mit besonderer religiöser, kultureller, geschichtlicher oder anderweitiger Bedeutung. Die Regierung von South Australia unternahm nach der Mitte der sechziger Jahre Schritte in diese Richtung, während die Bundesregierung 1976 den so genannten Aboriginal Land Rights Act erließ, der das Northern Territory betraf. Hierbei handelte es sich jedoch nur um kleine Zugeständnisse. In den achtziger Jahren nahm der Widerstand innerhalb der bundesstaatlichen Regierungen und insbesondere den Bergbaugesellschaften gegenüber den Forderungen der Aborigines zu.

Die Interessenverbände der Aborigines blieben jedoch weiterhin aktiv. Im August 1985 legte die Bundesregierung Gesetzentwürfe vor, die der australischen Urbevölkerung das unveräußerliche Besitzrecht auf Nationalparks, unbebautes Land und frühere Reservate der Aborigines übertrugen. Im Oktober desselben Jahres wurde der Fels Uluru, eher unter der europäischen Bezeichnung Ayers Rock bekannt, offiziell der Gemeinde Mutijulu unter der Bedingung übergeben, dass auch weiterhin der Zugang zu diesem riesigen Monolith gewährleistet sei.

Infolge starker Einwände seitens der Bergbaugesellschaften und der Staaten, die traditionsgemäß schon immer ihre Landpolitik individuell gestalten konnten, verwarf der Bund die geplante Gesetzgebung, was zu Protesten der Führungspersönlichkeiten der Aborigines führte. Dieser Rückschlag für die Aborigines traf in den späten achtziger Jahren zeitgleich mit Skandalen hinsichtlich der unverhältnismäßig hohen Sterberaten von inhaftierten Aborigines und dem Vorwurf der Korruption zusammen, der der Behörde für Angelegenheiten der Aborigines galt. 1988 veröffentlichten die Vereinten Nationen einen Bericht, der Australien beschuldigte, durch die Art und Weise der Behandlung der australischen Urbevölkerung gegen die internationalen Menschenrechte zu verstoßen. Ein Bericht einer königlichen Kommission, der im Mai 1991 mit der Zielsetzung angefertigt wurde, die Todesfälle von Aborigines in polizeilichem Gewahrsam genauer zu untersuchen und zu hinterfragen, enthielt Beweise für rassistisches Verhalten der Polizeikräfte und beinhaltete über 300
 Empfehlungen zur Verbesserung des interethnischen Verständnisses und des Selbstbestimmungsrechtes der Aborigines. Im Juni untersagte die Regierung dauerhaft sämtliche Bergbauaktivitäten an einer historischen Stätte der Aborigines im Northern Territory.

Ein Jahr später erkannte der Oberste Gerichtshof im Juni 1992 in einem Präzedenzfall das Bestehen von Ansprüchen auf Land vor der ersten Besiedlung durch die Europäer im Jahr 1788 an. Das so genannte „Mabo-Urteil" besagte, dass es Aborigines und Bewohnern der Inseln in der Torresstraße möglich sein sollte, ihren Rechtsanspruch auf Grund und Boden als Urbewohner geltend zu machen, sofern sie in der Lage seien, eine „enge und dauerhafte" Beziehung mit dem zur Diskussion stehenden Gebiet nachzuweisen. Dieser Beschluss entkräftete das Konzept der terra nullius, also des besitzerlosen Landes, das zur Abweisung von vielen, zu einem früheren Zeitpunkt von Aborigines eingebrachten Ansprüchen auf Land geführt hatte. Gleichzeitig bedeutete dies auch, dass fortan das Anspruchsrecht auf Land nicht nur auf dem australischen Gesetzesrecht fußte, sondern dass sowohl die Aborigines als auch die Bewohner der Inseln in der Torresstraße als eigentliche und ursprüngliche Eigentümer des Kontinents anerkannt wurden. Allerdings sollte das Mabo-Urteil nicht mit den rechtmäßigen Rechtstiteln auf Land seitens der europäischen und anderen Siedler und deren Nachkommen kollidieren. 1993 ratifizierte die Bundesregierung den so genannten Native Title Act, der durch die Errichtung eines Bundesgerichts zur Gültigkeitserklärung bereits bestehender Rechtstitel auf Land die beiden unterschiedlichen Rechtsprechungsaspekte in Einklang bringen und Entschädigungszahlungen leisten sollte, sofern die Ansprüche der Aborigines für bereits erloschen erklärt wurden. Es wurden vorläufig eine Million US-Dollar für Entschädigungszahlungen aufgewendet.

Die meisten Staaten übernahmen eine mit dieser Regelung zu vereinbarende Gesetzgebung, mit Ausnahme von Western Australia, wo die Interessen der Bergbaugesellschaften besonders stark vertreten sind. Man schätzt, dass bis zu 40 Prozent des gesamten Staatsgebiets letztendlich infolge der Ansprüche im Rahmen des Native Title Act an Aborigines zurückgegeben werden müssten. Die Regierung von Western Australia hat ganz im Gegenteil sämtliche Regelungen hinsichtlich der Rechtsansprüche von Ureinwohnern abgeschafft und sieht jetzt nur noch „Rechte auf traditionelle Nutzung" des Landes vor. Western Australia prozessierte vor dem Obersten Gerichtshof gegen die Regierung des Bundes und stellte die Rechtskraft des aus dem Jahr 1993 stammenden Beschlusses in Frage. Am 16. März 1995 beschloss das Gericht, dass der Native Title Act volle Rechtsgültigkeit besitze und erklärte die gegensätzliche Gesetzgebung von Western Australia für verfassungswidrig.

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online seit 3. August 2000